Hörgeräte & Krankenkasse 2026: Festbetrag, Zuzahlung und was Sie wissen müssen
Der Festbetrag 2026: So viel zahlt die Krankenkasse
Die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) zahlen für Hörgeräte einen Festbetrag von derzeit ca. 685 € pro Gerät. Dieser Betrag wird direkt an den Hörakustiker überwiesen – Sie müssen nicht in Vorleistung gehen.
Zusätzlich fällt eine gesetzliche Zuzahlung von 10 € pro Gerät an, die Sie selbst tragen. Bei zwei Hörgeräten also insgesamt 20 €.
Was bekomme ich für den Festbetrag?
Der Festbetrag deckt ein funktionales Basisgerät vollständig ab. Bei Alphahear erhalten Sie zuzahlungsfrei zum Beispiel:
- Unitron Ativo HdO: Solides Hinter-dem-Ohr-Gerät mit Basistechnologie
- Signia Intuis 4.0 HdO: Zuverlässiges Gerät mit 8 Kanälen und automatischem Programmwechsel
Diese Geräte sind zuzahlungsfrei – Sie zahlen nur die gesetzliche Zuzahlung von 10 € pro Gerät.
Was kostet die Zuzahlung bei höherwertigen Geräten?
Wenn Sie mehr Komfort, bessere Sprachverständlichkeit oder Bluetooth wünschen, fällt ein Eigenanteil an. Beispiele bei Alphahear:
- Signia Pure C&G 1 IX (765 €): Zuzahlung ca. 85 € pro Gerät
- Phonak Audéo Infinio 50 (985 €): Zuzahlung ca. 300 € pro Gerät
- Oticon Intent 1 (1.759 €): Zuzahlung ca. 1.079 € pro Gerät
Voraussetzungen für die Kostenübernahme
Damit die Krankenkasse zahlt, brauchen Sie:
- Verordnung vom HNO-Arzt: Der Arzt muss einen Hörverlust von mindestens 20 dB auf einem Ohr feststellen
- Anpassung beim Hörakustiker: Die Versorgung muss durch einen zertifizierten Meisterbetrieb erfolgen
- Genehmigung: Wir stellen den Antrag bei Ihrer Krankenkasse – die Genehmigung dauert meist nur wenige Tage
Tipp: Sie brauchen sich um die Abrechnung nicht selbst zu kümmern. Bei Alphahear übernehmen wir den gesamten Papierkram für Sie.
Sonderfall: Private Krankenversicherung (PKV)
Privat Versicherte erhalten je nach Tarif deutlich höhere Zuschüsse – oft 1.000 bis 1.500 € pro Gerät, in einigen Tarifen sogar volle Kostenübernahme. Reichen Sie einfach unsere Rechnung bei Ihrer PKV ein.
Auch bei PKV-Versicherten übernehmen wir die nötigen Unterlagen und helfen bei der Einreichung.
Alle 6 Jahre Anspruch auf neue Hörgeräte
Wichtig zu wissen: Sie haben alle 6 Jahre Anspruch auf eine Neuversorgung durch die Krankenkasse. Wenn sich Ihr Hörverlust verändert hat, kann der Anspruch auch früher entstehen – sprechen Sie uns an.
Nächster Schritt
Lassen Sie sich unverbindlich beraten – wir erklären Ihnen genau, was Ihre Krankenkasse übernimmt und was Sie selbst zahlen. Termin unter 0681 938 555 60 oder über unser Kontaktformular.
Kostenlose Beratung vereinbaren
Haben Sie Fragen zu Hörgeräten? Wir beraten Sie gerne persönlich – kostenlos und unverbindlich.
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