Krankenkasse

Festbetrag für Hörgeräte

Was die gesetzliche Krankenkasse 2026 zu Ihrem Hörgerät beisteuert — und wie der Eigenanteil zustande kommt.

Festbeträge 2026

Die Festbeträge werden vom Spitzenverband Bund der Krankenkassen festgelegt. Aktuelle Werte (Stand 2026):

Einseitige Versorgung784,94 €
Beidseitige Versorgung1.411,41 €
Ohrpassstück / Otoplastik33,50 €
Gesetzliche Zuzahlung Patient10,00 € pro Gerät, max. 10 €/Quartal

Voraussetzungen

  1. HNO-ärztliche Verordnung (Ohrenarzt-Rezept).
  2. Mindesthörverlust (typischerweise 30 dB) auf dem versorgungsbedürftigen Ohr.
  3. Versorgung durch einen zugelassenen Hörakustiker — Alphahear ist Vertragspartner aller gesetzlichen Krankenkassen.

So setzt sich Ihr Eigenanteil zusammen

Beispiel beidseitige Versorgung:

  • Privatpreis 2 × Premium-Hörgerät: 3.000 €
  • – Festbetrag-Anteil GKV: 1.411,41
  • + Gesetzliche Zuzahlung: 20,00 €
  • = Eigenanteil: 1.608,59

Bei Befreiung von der gesetzlichen Zuzahlung (z. B. chronische Erkrankung) entfallen die 20 €.

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