Krankenkasse
Festbetrag für Hörgeräte
Was die gesetzliche Krankenkasse 2026 zu Ihrem Hörgerät beisteuert — und wie der Eigenanteil zustande kommt.
Festbeträge 2026
Die Festbeträge werden vom Spitzenverband Bund der Krankenkassen festgelegt. Aktuelle Werte (Stand 2026):
Einseitige Versorgung784,94 €
Beidseitige Versorgung1.411,41 €
Ohrpassstück / Otoplastik33,50 €
Gesetzliche Zuzahlung Patient10,00 € pro Gerät, max. 10 €/Quartal
Voraussetzungen
- HNO-ärztliche Verordnung (Ohrenarzt-Rezept).
- Mindesthörverlust (typischerweise 30 dB) auf dem versorgungsbedürftigen Ohr.
- Versorgung durch einen zugelassenen Hörakustiker — Alphahear ist Vertragspartner aller gesetzlichen Krankenkassen.
So setzt sich Ihr Eigenanteil zusammen
Beispiel beidseitige Versorgung:
- Privatpreis 2 × Premium-Hörgerät: 3.000 €
- – Festbetrag-Anteil GKV: 1.411,41 €
- + Gesetzliche Zuzahlung: 20,00 €
- = Eigenanteil: 1.608,59 €
Bei Befreiung von der gesetzlichen Zuzahlung (z. B. chronische Erkrankung) entfallen die 20 €.
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