Kostenübernahme

Krankenkassen-zuschuss

GKV oder PKV — wer zahlt wie viel zu Ihrem Hörgerät? Hier sehen Sie den Ablauf von der HNO-Verordnung bis zur Abrechnung.

Gesetzliche Krankenkasse (GKV)

Bei medizinischer Indikation übernimmt die GKV einen Festbetrag pro Hörgerät — unabhängig von Klasse und Hersteller. Wir rechnen den Festbetrag direkt mit Ihrer Kasse ab; Sie zahlen nur den Eigenanteil und die gesetzliche Zuzahlung von 10 € pro Gerät.

Die genauen Festbeträge 2026 sind in der Festbetrag-Übersicht dokumentiert.

Private Krankenversicherung (PKV)

Privat Versicherte erhalten häufig deutlich höhere Erstattungen, je nach Tarif sogar bis 100 % erstattet. Sie strecken den Betrag vor und reichen bei Ihrer PKV ein. Wir stellen alle benötigten Unterlagen (Versorgungsanzeige, Rechnung, Anpassbericht) automatisch erstattungsfähig aus.

Vor dem Kauf prüfen: Welche Hörgeräte-Klasse Ihr Tarif erstattet — manche Tarife decken nur Festbetrags-Niveau, andere Premium-Modelle.

Beihilfe (Beamte und Versorgungsempfänger)

Beihilfeberechtigte erhalten i. d. R. einen prozentualen Anteil ihres Selbstbehaltes erstattet (50 % oder höher). Der Beihilfeanteil wird parallel zur PKV-Restkostenversicherung eingereicht.

So läuft es bei Alphahear ab

  1. HNO-Termin. Ihr HNO-Arzt führt einen Hörtest durch und stellt eine Verordnung aus.
  2. Beratung in der Filiale. Wir wählen mit Ihnen passende Geräte aus dem Sortiment, in der gewünschten Preisklasse.
  3. 30-Tage-Test. Probetragen im Alltag — kostenfrei, ohne Verpflichtung.
  4. Abrechnung. Bei GKV rechnen wir mit Ihrer Kasse ab. Bei PKV/Beihilfe bekommen Sie eine erstattungsfähige Rechnung mit allen Anlagen.

Welcher Zuschuss bei Ihnen möglich ist, klären wir am schnellsten telefonisch:

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